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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Beim Amtsgericht wird außerdem das Handels-, Vereins- und Güterrechtsregister geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

 

Weitere Informationen
Das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd ist zuständig für den Altkreis Schwäbisch Gmünd in allen einem Amtsgericht zugeordneten Angelegenheiten mit folgenden Ausnahmen;

  • Zuständigkeit in Insolvenzsachen:
    Amtsgericht Aalen
  • Zuständigkeit in Landwirtschaftssachen und bezüglich gerichtlicher Verfahren in Standesamtssachen:
    Amtsgericht Ellwangen
  • Zuständigkeit in Handels- und Vereinsregistersachen:
    Amtsgericht Ulm

 

Zum Amtsgerichtsbezirk Schwäbisch Gmünd gehören die Städte und Gemeinden: Bartholomä, Böbingen, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Lorch, Leinzell, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten.

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